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Software Lizenz steuerlich absetzen
Software Lizenz steuerlich absetzen – ein Statement dazu von Gernot Ager, CEO Steuerberatung Ager & Partner WT-KG
Software Lizenz steuerlich absetzen - aber wie?
Sie erwerben EDV-Hardware für Ihr Büro oder Ihre Praxis. Dabei haben Sie möglicherweise schon die ärgerliche Erfahrung gemacht, dass diese Gerätschaften nicht zur Gänze sofort steuerlich abgesetzt werden können. Hardware wird in der Regel z.B. über einen Zeitraum von 4 bis 5 Jahren abgeschrieben. Standardsoftware (d.h. einmal erworben, einmal bezahlt) mit Anschaffungskosten bis zu 800 Euro kann als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) sofort in voller Höhe abgeschrieben werden. Sind die Kosten höher, erstreckt sich dieser Zeitraum über Jahre. Die amtlichen, steuerlichen Abschreibungstabellen sehen derzeit keine Hinweise oder Vorgaben zur Nutzungsdauer von Software vor. Daher wird sie in der Regel auf drei Jahre geschätzt, bei Ausnahmen bis zu fünf Jahren.
Anders verhält es sich beim Erwerb einer Lizenz zur „Nutzung“ eines Softwareprogrammes. Wie zum Beispiel der Therapeutensoftware Therapy Observer © . Hier handelt es sich um eine jährliche Zahlung, die die Benutzung dieser Software für die Lizenzdauer von einem Jahr ermöglicht.
Anhand des Lizenzvertrages überträgt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer ein bestimmtes Nutzungsrecht für die Software. Dabei räumt der Lizenzvertrag dem User ganz exklusive Rechte ein. Vom Lizenzgegenstand über die Laufzeit bis hin zu Entgelt für die Nutzung und Vertragsstrafen. Somit ist die Softwarelizenz vollständig steuerlich absetzbar – und zwar sofort.
Vorteile lizenzierter Software
Die Vorlaufkosten fallen beim Abonnement niedriger aus als bei einer Dauerlizenz. Ein Vorteil speziell beim Neustart einer Praxis.
Der User „benützt“ die Software für einen bestimmten Zeitraum (z.B. Jahreslizenz). Er kann diese daher sofort als Betriebsausgabe zu 100% abschreiben. Am besten vergleichbar ist diese Art der steuerlichen Handhabung mit der steuerlichen Behandlung von Betriebsausgaben, Leasingzahlungen oder einer Büro-/ Praxismiete. So entsteht bei der Nutzung einer lizenzbasierten Software ein steuerlich ideales Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Mit einer derartigen Lizenzvereinbarung ergeben sich darüber hinaus aber auch eine Liste an zusätzlichen Serviceleistungen. Die kompletten Patientendaten werden für den Lizenzinhaber archiviert, serviciert und Backups der Daten stehen ebenfalls zur Verfügung. Diese Serviceleistungen werden ergänzt von einem personalisierten online Service, das von Beantwortung von offenen Fragen bis hin zu einem Software Coaching reicht.
Fazit
Eine Nutzung der Therapy Observer © Software lohnt sich für jede Praxis, egal ob für eine Einfrau/mann – Praxis oder einem Betrieb mit mehreren Therapeuten. Die Jahreslizenz der Software kann steuerlich sofort als Aufwand abgesetzt werden. Und nebenbei wird massiv in der Abwicklung und Verwaltung der Praxis gespart. Wird die Software optimal eingesetzt, so erreichen Sie, dass der Bedarf einer Halbtagskraft in der Verwaltung dadurch eingespart wird. Die Investitionen amortisieren sich demnach innerhalb kürzester Zeit.