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Patientenakte bei Krankheit oder Todesfall

Patientenakten sind nach Abschluss einer Therapie für zehn Jahre sicher zu verwahren. Darüber hinaus gilt es die  Bestimmungen des Datenschutzes und der Schweigepflicht einzuhalten. Aber was passiert mit den Patientenakten bei Krankheit oder Todesfall eines/r TherapeutenIn?

Erkrankung

Wie uns die Viruspandemie in besonderem Masse verdeutlichte, ist tatsächlich niemand von uns vor Krankheit oder vor kurzfristigen Folgen einer Erkrankung gefeit. Wie kann sich in ein/e TherapeutIn also absichern, dass der Patientenkontakt durch einen gesundheitlich überraschenden Ausfall nicht abrupt abreißt? Für diesen Fall sind KlientenInnen des Therapy Observers © bestens gewappnet. Das Programm bietet für genau diese Fälle  eine Ausfallversicherung, durch die unser Serviceteam den Kontakt mit PatientenInnen aufrechterhält.

Ein Praxisfall: eine Therapeutin wurde ins Krankenhaus eingeliefert und konnte ab diesem Zeitpunkt keine Telefonate mehr führen. Eine Vertrauensperson der Therapeutin informierte das Team von Therapy Observer © über den Sachverhalt. Das Team wurde umgehend aktiv und veranlasste folgendes Prozedere:

Den Patienten mit noch offenen Sitzungen wurde kommuniziert, dass das Therapy Observer © Team von der Therapeutin autorisiert wurde, Information weiterzugeben. Alle PatientenInnen wurden in Kenntnis gesetzt, dass für den Zeitraum x eingetragene Sitzungstermine entfallen und die Therapeutin für Akutfälle bestimmte KollegInnen als Alternativtherapeuten vorschlägt. Ab dem Zeitpunkt x wird sich die Therapeutin wieder persönlich bei den Patienten melden…

Diese Informationen wurden per E-Mail – wenn notwendig – per SMS versendet. 

Todesfall

Verstirbt der/die behandelnde PsychotherapeutIn sind die Erben verantwortlich für den gesamten Nachlass und damit auch für alle Patientenakten. Die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsverpflichtung geht im Todesfall auf Erben über. Auch hier kommt die Ausfallversicherung zum Tragen.

Ein Praxisfall: ein Therapeut verstarb plötzlich und völlig unerwartet. Die Witwe, als eingesetzte Erbin, erhielt die testamentarische Information, sich beim Therapy Observer © Team zu melden. Daraufhin informierte das Serviceteam die Dame über die nächsten Schritte:

Die Unterlagen und Patientenakten sind im Therapy Observer © alle online abgespeichert; d.h. das Therapy Observer © Team kann auf alle Unterlagen zugreifen und dafür Sorge tragen, dass keinerlei Daten verlustig gehen. Das Team storniert sämtliche offene Sitzungen und setzt einen Informationsfluss in Gang ähnlich wie im Falle einer Erkrankung (s.o.). Zusätzlich gibt es die Option, eine bis zu 10 Jahre dauernde Archivierung der Daten zu vereinbaren. Sollten Patienten ihre Akten anfordern, so können diese als PDF über den Rechtsnachfolger ausgehändigt werden. Es gelten weiterhin alle Grundsätze der Schweigepflicht des Psychotherapeuten, d.h. auch für seine Erben oder Hilfspersonen, in dem Fall für das Therapy Observer © Team.

Zusammenfassung

Eine Ausfallversicherung durch den Therapy Observer © kann für eine mittelfristige Arbeitsunterbrechung durch plötzliche Erkrankung und Todesfall massiv hilfreich sein:

Der Patientenkontakt bleibt bruchlinienfrei aufrecht, sämtliche Patientenunterlagen bleiben jederzeit mit Letztstand abrufbar! Es ist kein zusätzlicher administrativer Aufwand notwendig und es kommt zu keinerlei Datenverlust. Auf Wunsch können sämtliche Patientenunterlagen auch jederzeit extern archiviert werden.

Das ist ein weiterer Beitrag unserer  Therapy Observer © Serviceidee, unsere KlientenInnen auch in schwierigen Zeiten und in Krisensituationen bestmöglich zu unterstützen.