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Internet Software steuerlich absetzen - so geht's!

Internet Software steuerlich absetzen – ein Statement dazu von Gernot Ager, CEO Steuerberatung Ager & Partner WT-KG

Internet Software steuerlich absetzen - aber wie?

Nachdem EDV-Hardware für das Büro oder für die Praxis angeschafft wurde, haben viele wahrscheinlich schon die ärgerliche Erfahrung gemacht, dass diese Gerätschaften nicht zur Gänze sofort steuerlich abgesetzt werden können. EDV-Hardware wird über einen Zeitraum von 4 bis 5 Jahren abgeschrieben. Standardsoftware (d.h. einmal erworben, einmal bezahlt) mit Anschaffungskosten bis zu 400 Euro kann als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) sofort in voller Höhe abgeschrieben werden, sind die Kosten höher, kommen diese erst in den Folgejahren zum Tragen. Die amtlichen, steuerlichen Abschreibungstabellen sehen derzeit keine Hinweise oder Vorgaben zur Nutzungsdauer von Software vor. Daher wird sie in der Regel auf drei Jahre geschätzt, bei Ausnahmen bis zu fünf Jahren.

Anders verhält es sich beim Erwerb einer Lizenz zur „Nutzung“ eines Softwareprogrammes, wie es bei der Therapeutensoftware „Therapy Observer“ der Fall ist. Hier handelt es sich um eine jährliche Zahlung, die einem die Benutzung dieser Software für die Lizenzdauer von einem Jahr ermöglicht. Eine Internet Software steuerlich absetzen heißt:

anhand des Lizenzvertrages überträgt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer ein bestimmtes Nutzungsrecht für die Software. Dabei räumt der Lizenzvertrag dem User ganz exklusive Rechte ein: vom Lizenzgegenstand über die Laufzeit bis hin zu Entgelt für die Nutzung und Vertragsstrafen. Software steuerlich absetzen – mit diesem Modell bestens möglich.

Internet Software steuerlich absetzen

Lösung: lizenzierte Software!

Der User „benützt“ die Software für einen bestimmten Zeitraum und kann diese daher sofort als Betriebsausgabe zu 100% abschreiben. Am besten vergleichbar ist diese Art des steuerlichen Abschreibpostens von Betriebsausgaben mit der steuerlichen Handhabung einer Leasingzahlung oder einer Büro-/ Praxismiete.

Unser Tipp zum Schluss: Die Anschaffung der Therapy Observer © Software lohnt sich für jede Praxis, egal ob für eine Einfrau/mann – Praxis oder einer ganzen Praxisgemeinschaft. Internet Software steuerlich absetzen bedeutet: die Jahreslizenz kann steuerlich sofort und zu 100% als Aufwand abgesetzt werden und nebenbei wird massiv in der Abwicklung und Verwaltung der Praxis gespart. Wird die Software optimal durch die User eingesetzt, so kann man davon ausgehen, dass der Einsatz einer Halbtagskraft in der Verwaltung dadurch eingespart wird. Die Anschaffungskosten sind innerhalb kürzester Zeit amortisiert.